Tut Reise - wie Absagen?

Diskutiere Tut Reise - wie Absagen? im Plauderecke Forum im Bereich Sonstiges; Klassenfahrten sind Schulveranstaltungen und somit Pflicht. Aus der Nummer kommst du also nicht raus. Klassenfahrten sind NICHT Pflicht. Solange...

  1. deus

    deus Hantelträger

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    Klassenfahrten sind NICHT Pflicht. Solange keine Einverständniserklärung des Schülers oder seines gesetzlichen Vertreters vorliegt, kann er zu überhaupt nichts gezwungen werden - denn wie gesagt, das würde gegen das Grundgesetz verstoßen. Das wäre ja schon fast Nötigung. :roll:

     
  2. delta

    delta Foren Held

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    wieso sagst du nicht einfach dass du keine lust auf diese reise hast? oder ist es eine pflichveranstaltung?
     
  3. Ching

    Ching Handtuchhalter

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    Oha, dann les nochmal genau nach. :alarm: :mrgreen: Wer behauptet denn sowas? Hast du überhaupt die juristischen Kenntnisse um diese Frage entsprechend beantworten zu können? In Anbetracht deiner Antwort wohl eher nicht, da der Tatbestand des § 240 StGB an dieser Stelle überhaupt nichts zu suchen hat.

    Wenn das Verkehrsschild anzeigt "Höchstgeschwindigkeit 50 km/h", dann musst du dich nach deiner Argumentation also nicht daran halten, da es die Freiheit der Willensentschließung und -betätigung beeinträchtigt? :mrgreen:

    http://www.abendblatt.de/daten/2005/04/12/420450.html

    In fast allen Bundesländern sind per Erlass des IM Klassenfahrten als schulische Veranstaltungen und somit als Pflichtprogramm anzusehen. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bestraft werden. Und durch diese Verordnung bzw. Gesetzesgrundlage (verpflichtender BILDUNGSAUFTRAG des Staats) ist diese "Nötigung" legitimiert.

    Hier noch die "offizielle" Antwort einer niedergelassenen RÄin:

    http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_t ... 2&ccheck=1


    :cool:
     
  4. deus

    deus Hantelträger

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    Natürlich habe ich nicht die juristischen Kenntnisse. Ich habe nur das geschrieben, was ich am realistischsten fand. Denn mit sowas hätte ich im besten Fall nicht gerechnet. Das ist für mich ein klarer Verstoß gegen das GGB (wie zB auch die Wehrpflicht), ob es nun andere Gesetze erlauben, ist eine andere Sache.

    Dein Beispiel mit der Geschwindigkeitsbegrenzung ist aber nicht passend, denn wenn man sich auf der Straße mit einem KFZ bewegt, hat man automatisch die Einwilligung gegeben, sich an die Gesetze der Straße zu halten. Schule ist Pflicht, aus dieser Pflicht noch eine andere Pflicht zu ziehen, die sich ausschließlich negativ auf die Schüler bzw. deren Eltern auswirkt (Thema Geld) ist nicht nachvollziehbar.

    Recht hattest du aber in jedem Fall.
     
  5. #25 Regnier, 03.02.2009
    Regnier

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    Also ich gebe da deus recht...da kannste mit Paragraphen um dich werfen bis die Heide wackelt...er ist volljährig,er will nicht und das Ding is gegessen...

    Klar, die ganze Schule is ne Pflichtveranstaltung,aber wenn er aus finanziellen Gründen nicht kann oder will, dann muss eine Möglichkeit gestellt werden, dass er in der Schule für die Zeit unterichtet wird.
     
  6. Ching

    Ching Handtuchhalter

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    Ich gebs auf :bash:

    Da geh ich doch lieber trainieren :-D
     
  7. #27 Regnier, 03.02.2009
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    ...Na oder nich... :biggrin:
     
  8. delta

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    bekommt man für die veranstaltung eine note? nein = keine pflichtveranstaltung!

    wird diese benotet, musst du hin!

    wenn die einen grund wissen willst sagst du: ich kann mir eben was besseres vorstellen als meine zeit mit solchen hackfressen zu vergeuden! dann biste ehrlich und es sollte reichen!
     
  9. #29 Regnier, 03.02.2009
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    das war ja wieder klar :-D

    dat kommt bestimmt gut(Lehrer,Prüfung, Mitschüler)
     
  10. Ching

    Ching Handtuchhalter

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    Meine Güte, liest eigentlich jemand was ich geschrieben habe?





    Klassenfahrten sind definitiv Pflicht und Zuwiderhandlungen werden genauso verfolgt wie andere Verstöße gegen die Schulpflicht, egal ob 8 oder 19 Jahre alter Schüler.

    Evtl. einvernehmliche Regelungen mit dem Schulleiter (zB ersatzweise Unterricht in der Parallelklasse etc.) oder "Blaumachen" durch ärztliches Attest spielen bei der rechtlichen Beurteilung keine Rolle.

    Ist mir jetzt aber auch egal, hier wird zu 99% eh nur unqualifizierter Senf geschrieben :roll: , da verschwende ich nicht weiter meine kostbare Zeit mit... :cool:
     
  11. #31 Testobolan, 03.02.2009
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    Mal kurz halblang...ich werde NICHT gemobbt. Die haben alle Angst und respekt vor mir.....stellst mich als Loser dar, danke -.-

    Mit dem Berufsalltag ist das was ganz anderes.
    Da fährt man nicht einfach auf eine Klassenfahrt und geht in Museen.
    Ich hab kein Bock auf diese Leute, die leben in einer anderen Welt, als ich und Punkt.
     
  12. delta

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    du scheinst ja so nen richtig netter zeitgenosse zu sein

    weißte, wenn ich das im zusamenhang mit dem ersten zitat lese, bekomm ich nen anfall! wenn du so ein starker mann bist, dann geh hin und sag: ich fahre nicht mit! warum? weil ich keine lust habe!!!

    was ist daran so schwer??? nein, da fragst du hier rum und zum guten schluss fägst du an zu zicken wie ein mädchen! weißt was ich meine?

    sach du fährst nicht und schluss ende aus! kann doch nicht so schwer sein![/quote]
     
  13. Ching

    Ching Handtuchhalter

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    Wieso Looser? Mobbing-Opfer sind idR keine Looser. Und auch krasse Discopumper können gemobbt werden. Deshalb schrieb ich ja:

    dann



    Anders kommst du nicht raus, sofern nicht der Schulleiter ausnahmsweise dem ersatzweisen Unterricht in der Paralellklasse zustimmt.
     
  14. deus

    deus Hantelträger

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    @ Regnier: Meine Meinung ist zwar, dass es vom Gesetz her falsch geregelt ist, aber Gesetz ist nunmal Gesetz. In dem Fall könnte die Schule ihn wohl wirklich "zwingen".

    @ delta: Warum ließt du nicht erstmal einen Thread, und postest dann? Die Frage ob es eine Pflichtveranstaltung ist oder nicht, ist schon juristisch geklärt. Deine Begründung würde in dem Fall nicht reichen. Look at Chings Post.
     
  15. #35 Regnier, 03.02.2009
    Regnier

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    Gut,dann einigen wir uns darauf das delta recht hat und gut... :-D
     
  16. #36 Testobolan, 03.02.2009
    Testobolan

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    1. Keine geile Lehrerin. sowas gibts auf meiner Schule nicht -.-
    2. Klassenfahrten waren immer Geil und für mich war es auch immer das Highlight der Schule, aber wenn man wenigstens mit normalen Leuten fahren würde.
    Diese Leute sind nicht normal, also für mich nicht. Für die steht Schule/Lernen usw. im Vordergrund. Bzw. ihr Leben ist NUR SCHULE!!!

    Die sind schlimmer als man denkt. :kotz:
    Als ich vorschlug Party zu machen, haben die mich komisch angeguckt usw.
    Vorschläge waren sogar, auf der Reise einige Stunden Biologieunterricht zu machen, in den Museen sich zu informieren und dann Vorträge zu machen usw.... Ums mal normal auszudrücken: Das sind die größten HÄNGER! die ich je gesehn habe.

    Anstatt saufen zu gehn, bisschen mit Mädchen spaß zu haben, scheiße zu baun, 1-2 Runden zu buffen usw. ist nicht drin. Somit Unnsinnig für mich diese dumme Reise.

    Achja: Ich will nicht zahlen und dann einfach nicht mitfahren. Ich will einfach nicht zahlen und nicht mitkommen
     
  17. delta

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    @deus

    weil ich es anders sehe! wenn ich wo nicht hin möchte, dann fahre ich nicht! und punkt!

    und einem klassenlehrer oder anderen betreuern ist es mit sicherheit lieber, er bleibt von anfang an hier, als das er hinterer stress macht, weil er gar nicht mit wollte.

    ist dann für beide seiten unangenehm! denn wenn man auf etwas keine lust hat benimmt man sich schon einmal schneller daneben!

    ich bin der meinung, er sollte es seinen lehrern mitteilen und dann muss er schon nicht mit!
     
  18. Ching

    Ching Handtuchhalter

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    Hat er ja nicht :baeh: . Dann droht ihm ein Bußgeld und auf dem Zeugnis erscheinen unentschuldigte Fehlstunden.

    Ich würde aus dem ganzen Ding nciht so eine Riesennummer machen. Freundlich nachfragen, ob man tatsächlich mitfahren muss und dem Lehrer die Gründe vernünftig und ohne "Hackfressen, hässlich usw."-Gerede klarmachen. Wenn dann seitens der Schule immer noch daran festgehalten wird, bleibt nur der Ausweg über den gelben Schein...
     
  19. Ching

    Ching Handtuchhalter

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    DAS ist ohne "Kulanz" seitens der Schulleitung rechtlich nicht möglich.


    Das interessiert hinsichtlich der Rechtslage aber nicht. Ich sehe auch vieles anders, dennoch sagt mir mein Vorgesetzter und die Rechtssprechung oft was anderes :biggrin: . Du solltest vielleicht einfach akzeptieren, dass es so ist wie bereits dargelegt. Ob da jetzt Hans und Franz eine andere Meinung haben, ist im Ergebnis schlichtweg egal.

    Aber ich stimme dir zu, ein vernünftiges Gespräch dürfte die Probleme lösen. Wenn innerhalb der Klassengemeinschaft derartige Probleme vorhanden sind (wer daran Schuld trägt beurteile ich jetzt mal nicht, führt eh nur zum Aufmucken der "Respektsperson" ;) ), wird kein Lehrer daran Interesse haben, die Leute zur Mitfahrt zu zwingen.
     
  20. deus

    deus Hantelträger

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    Das war wohl einfach ein Verneinungsgewurschtel. Die 2 sätze bedeuten so nämlich genau das selbe. :-)
     
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